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VERTRAGSBEDINGUNGEN |
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Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen von finestra sardegna (als PDF)
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Ausgabe vom 9. April 2009
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1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und finestra sardegna ein Vertrag zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und finestra sardegna wirksam.
1.1 Anwendungsbereich
Die allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen finden keine Anwendung auf "Nur-Flug" Arrangements sowie auf Bahntransporte. In solchen Fällen gelten die allgemeinen Transport- und Reisebedingungen der zuständigen Transportgesellschaft.
1.2 Abweichungen
Abweichungen des Vertragsinhaltes vom Prospekt und Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn Sie von finestra sardegna vorbehaltlos akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt oder der Webseite von finestra sardegna. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anderes im Prospekt/Preisliste erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer.
2.2 Bearbeitungsgebühren
Beim Abschluss einer Buchung wird pro Person eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.-- in Rechnung gestellt.
2.3 Anzahlung und Restbezahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 40% pro Person zu leisten. Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen.
Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Restbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
Erhält die Buchungsstelle die Restzahlung nicht fristgerecht, so kann finestra sardegna die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten geltend mache.
2.4 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist bei Erhalt der Buchungsbestätigung der gesamte Rechnungsbetrag innert 3 Tagen zu bezahlen.
Erhält die Buchungsstelle den Rechnungsbetrag nicht fristgerecht, so kann finestra sardegna die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten geltend machen
2.5 Preiserhöhungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die im Prospekt angegebenen Preise nachträglich erhöht werden müssen. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
| a) |
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der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten |
| b) |
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neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxe) |
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| c) |
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Wechselkursänderungen |
| d) |
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staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. MwSt) |
Sollten die im Prospekt angegebenen Preise aus den genannten Gründen erhöht werden müssen, wird Ihnen die Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gebuchten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sie können aber statt dessen auch eine andere von finestra sardegna vorgeschlagene Ersatzreise buchen. Den Preisunterschied zwischen der von Ihnen ursprünglich gebuchten Reise und der billigeren Ersatzreise erstatten wir Ihnen selbstverständlich zurück.
Die obgenannten Rechte stehen Ihnen selbstverständlich auch zu, wenn eine Programmänderung bis 3 Wochen vor der Abreise Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommen.
3. Rücktrittsbedingungen und Änderungen
3.1 Mitteilung an Ihre Buchungsstelle
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Sie müssen den Rücktritt schriftlich erklären. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
3.2 Bearbeitungsgebühren
Wir erheben für Annullierungen, Änderungen und Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.-- pro Person (max. Fr. 100.-- pro Auftrag). Hinzukommen noch evtl. Telefon-, Telefaxgebühren. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt. Für eine Annullierung gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäss Ziff. 3.3
3.3 Annullationskosten
Bei allen Reservationen werden Ihnen die nachfolgenden Annullationskosten in Prozenten des Arrangementspreises verrechnet:
| 30% |
bis 30 Tage vor Anreise |
60% |
ab 29 bis 14 Tage
vor Anreise |
80% |
ab 13 bis 08 Tage
vor Anreise |
100% |
ab 07 bis 00 Tage vor Anreise |
Zusätzlich wird bei einer Annullation von 0 - 30 Tagen vor der Anreise eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.00 in Rechnung gestellt.
3.4 Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht inbegriffen. Für eine definitive Buchung ist eine Reiserücktrittsversicherung obligatorisch.
Falls Sie beim Abschluss einer Buchung über eine Reiserücktrittsversicherung verfügen, müssen sie diesen Sachverhalt mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Über die Reiserücktrittskostenversicherung und zusätzliche Versicherungen bis hin zum Komplettschutz geben wir Ihnen gerne Auskunft.
3.5 Ersatzperson
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, so ist finestra sardegna bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle zu akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die Sie mit uns vereinbart haben. Sie hat ausserdem den speziellen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen und dergleichen keine Umbuchung oder eine solche nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entstehenden Mehrkosten sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Buchungspreises.
4. Haftung
4.1 Allgemein
finestra sardegna vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt sich auf den Reisepreis und den unmittelbaren Schaden.
4.2 Haftungsbeschränkung
finestra sardegna haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages (auch Verspätungen etc.) auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
| a) |
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auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise |
| b) |
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auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eine Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist. |
| c) |
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auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches finestra sardegna, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. |
4.3 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung während der Reise übernimmt finestra sardegna die Haftung nur, sofern diese Schäden von finestra sardegna verschuldet wurden. Vorbehalten bleiben international Abkommen und nationale Gesetze.
4.4 Versicherung
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, z.B. für Unfall und Krankheit, Reisegepäck, Extra-Rückreise usw. Wir beraten Sie gerne.
5. Beanstandungen
5.1 Mängel der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich finestra sardegna und dem örtlichen Leistungsträger (Hotel, Autovermietung) melden und sich den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen, für Abhilfe zu sorgen.
5.2 Abhilfe und Mängelbestätigung
Sofern innert 48 Std. keine Abhilfe möglich ist und es sich um schwerwiegende Mängel handelt, sind sie berechtigt, selber für Abhilfe zu sorgen. Die dadurch entstandenen Kosten werden Ihnen durch finestra sardegna gegen Beleg ersetzt. Voraussetzung jeglicher Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist aber, dass Sie die Mängel schriftlich von der örtlichen Reiseleitung oder vom örtlichen Leistungsträger bestätigen lassen. Ist die Fortsetzung der Reise aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren.
5.3 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der örtlichen Reiseleitung bzw. des Leistungsträgers müssen bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich, zusammen mit den schriftlichen Bestätigungen des örtlichen Leistungsträger, an uns eingereicht werden. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch.
6. Programmänderung
6.1 Vorbehalt
finestra sardegna behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne, vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die finestra sardegna nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren.
6.2 Nichtdurchführung einer Reise
finestra sardegna ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullationskosten analog Ziff. 3.3 verrechnet.
6.3 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder Streiks können finestra sardegna zwingen, die Reise abzusagen.
7. Einreisebedingungen
Für CH-Bürger/Innen: gültiger Reisepass oder Identitätskarte, keine Impfvorschriften
8. Sitzplatzreservierung
Bei Flugreisen sind Sitzplatzreservierungen erst beim Check-in am Flughafen möglich.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbestimmungen zwischen Ihnen und finestra sardegna ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Bern. Die Gerichtssprache ist deutsch
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